Ferienwhonung

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Die Wohnung mit 5 Plätzen liegt etwa 150 Meter weg vom Meer und ist mit einer modernen autonomen Küche gestattet, Autoparkplatz, Waschmaschine, Terrasse, Balkon und Stereo.Eingerichtet mit Geschmack, sie verfügt über ein eheliches Schlafzimmer (zusätzlicher Bett möglich) und ein Sofa-Doppelbett im Wohnzimmerbereich.Bad mit Dusche ist vorhanden.Ideal für einen Urlaub am Meer in totaler Entspannung, weit weg vom Stress.
- Allgemeine Bedingungen
- Die Kosten für Wasser, Elektrizität, Gas, erste Reinigung sind im Mietpreis inbegriffen. Es gibt keine anderen Kosten, die die Mieter zu tragen haben.
- Die Wohnung wird dem Kunden im sauberen Zustand übergeben. Es wird erwartet, dass die Wohnung im gereinigten Zustand zurückgegeben wird, es sei denn es ist ausführlich geregelt, dass die Reinigung nach der Abreise zu Lasten des Besitzers geht.
- Die Mietkaution beträgt 100 Euros und wird am Ende zurückerstattet falls die Wohnung in Ordnung ist und keine Schäden angerichtet worden sind.
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- Die Wohnung kann nicht von mehr Personen als vorgesehen benützt werden.
- Der Eintritt soll zwischen 9.00 und 12.00 Uhr des vereinbarten Tages stattfinden. Der Austritt erfolgt vor 10.00 Uhr des vereinbarten Tages.
- Um eine Reservation vorzunehmen, soll 30% des Betrags dem Geschäftsführer mittels Posteinzahlung überwiesen werden. Der Restbetrag wird nach der Schlüsselabgabe und nach Wohnungsbesichtigung fällig.
- Vermietung von Immobilien zu touristischem Zweck
- (Gemäss Art. 1, Absatz 2 lett. c, des Gesetzes 9. Dezember 1998, Nr. 431)
- Der Vermieter lehnt jede Verantwortung während des Aufenthaltes der eigenen Touristen für eventuelle Unfälle, Verletzungen oder Schäden, dass sie ihnen verursacht werden könnten oder für einen eventuellen Verlust oder für eine Entziehung von persönlichen Gegenständen in die Wohnung, ab. Er ist ebenso nicht verantwortlich für eventuelle Unterbrechungen von Dienstleistungen wegen höheren Gewalt (z. Bsp. Streiks, ungünstige atmosphärische Bedingungen, Kriegsereignisse, zivile und militärische Unordnungen, natürliches Unheil, technische Schäden oder andere ähnliche Ereignisse). Eventuelle zusätzlich entstehende Kosten wegen solchen Ursachen werden somit nicht zurückbezahlt, so wie auch keine Rückerstattung bei gezwungener Dienstleistungsunterbrechung vorgesehen ist.
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